In Oldenburg ist ein eigenes Wohnhaus in zweiter Reihe oft die erste Wahl. Über eine mehr oder weniger lange Zufahrt erreichbar und durchs Vorderhaus abgeschirmt, bietet solch ein Gebäude oft hohen Komfort. Zudem waren die anteiligen Kosten der Straßenreinigung bei etwa drei Frontmetern für ein Pfeifenstielgrundstück überschaubar.

Dieses Verfahren zur Gebührenermittlung gegenüber Anliegern im Vorderhaus hatte nicht nur das Oberverwaltungsgericht Lüneburg als ungerecht empfunden – und zu Jahresbeginn gekippt. Nun müssen niedersächsische Städte wie Oldenburg die Berechnung ab 2018 umstellen und gerechter gestalten.

Hausbesitzern wird einiges zugemutet: Grunderwerbsteuer, Erschließungskosten, Ausbaugebühren, Straßenreinigung – dies alles belastet das Portemonnaie. Die Verwaltung möchte sich ungern von Einnahmen trennen. Wenn es für den Bürger dabei transparent und gerechter zugeht, wird es eher verstanden.