Die alte Mietpreisbremse von 2016 erwies sich – nach folgenreichen Gerichtsurteilen – als unwirksamer Rohrkrepierer. Nun wagt das Land einen zweiten Anlauf. In der neuen Version wurden möglicherweise juristische Unklarheiten beseitigt. Ob das Instrument auf dem hart umkämpften Wohnungsmarkt aber wirklich durchschlägt, bleibt fraglich.

Wohnungsbauverbände, aber auch der Mieterbund, lehnen die Mietpreisbremse als ineffektiv ab. Eine im Vorjahr durchgeführte Überprüfung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) ergab, dass der Effekt der Mietpreisbremse verschwindend gering war: In vielen Großstädten lag die Miete trotzdem weit über der zulässigen Obergrenze. Und warum ausgerechnet Wolfsburg aus der neuen Verordnung herausgenommen wird, bleibt das Geheimnis des Bauministeriums. Denn in der Autostadt stiegen die Mieten zwischen 2012 und 2018 um 63 Prozent, wie der DGB feststellte. Zu Recht kritisieren daher die Grünen im Landtag, dass das Land keinen repräsentativen Mietspiegel erstellt hat, sondern die Verordnung lediglich auf Basis einer Studie der N-Bank fußt.

Fakt ist auch, dass in den vergangenen Jahren immer mehr Sozialwohnungen aus der sogenannten Mietpreisbindung gefallen sind oder Investoren Kasse nach Luxussanierungen gemacht haben. Wenn der Staat also will, dass mehr bezahlbarer Wohnraum entsteht, muss er finanzielle Anreize für Investoren schaffen. Dazu gehören die Bereitstellung von preiswertem Baugrund oder verbindliche Quoten im Zuge von Bauleitverfahren. Einige Städte, darunter Oldenburg, machen das bereits. Die Mietpreisbremse kann nur ein Element sein, um Wohnungsnot und horrenden Mieten effektiv zu begegnen.

Stefan Idel
Stefan Idel Landespolitischer Korrespondent