Nachrichten » Bildung / Beruf

15.02.2020

Nach Pflege wieder

Berlin dpaWer Angehörige pflegt, kann bei der Arbeit vorübergehend aussteigen oder kürzertreten. Dafür gibt es gesetzliche Regelungen, je nach Dauer der Pflege und Größe des Arbeitgebers. In vielen ... ...weiterlesen
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