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Lockangebote mit nicht vorrätiger Ware sind unzulässig

01.12.2015

Lockangebote mit nicht vorrätiger Ware sind unzulässig

«Nur noch wenige Exemplare auf Lager»: Wer als Online-Händler so wirbt, muss die Ware auch wirklich am Lager haben oder zumindest in der angegebenen Lieferzeit beschaffen können. Sonst handele es sich um ein wettbewerbswidrige s Lockangebot. ...weiterlesen
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