Lockangebote mit nicht vorrätiger Ware sind unzulässig
01.12.2015
Lockangebote mit nicht vorrätiger Ware sind unzulässig
«Nur noch wenige Exemplare auf Lager»: Wer als Online-Händler so wirbt, muss die Ware auch wirklich am Lager haben oder zumindest in der angegebenen Lieferzeit beschaffen können. Sonst handele es sich um ein wettbewerbswidrige s Lockangebot. ...weiterlesen