Der Betrieb von öffentlichen Hotspots soll vereinfacht werden, rechtliche Fallstricke sollen endlich fallen. Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil zu einen konkreten Fall nun eine Hürde genommen. Doch Kritikern geht das Urteil nicht weit genug.
Berlin (dpa) - Gewerbliche Anbieter öffentlicher Hotspots dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht für Rechtsverletzungen Dritter haftbar gemacht werden können. In Deutschland erntete das Urteil Lob, aber vor allem scharfe Kritik.
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