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Jobcenter muss Rückbaukosten für Wohnung zahlen

08.12.2014

Jobcenter muss Rückbaukosten für Wohnung zahlen

Wenn Leistungsempfänger des Jobcenters aufgefordert werden, in eine preiswertere Wohnung zu ziehen, müssen sie die Kosten nicht selbst tragen. Auch Rückbaukosten für die ursprüngliche Wohnung werden unter Umständen erstattet. ...weiterlesen
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