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Reiseveranstalter müssen hohe Anzahlungen begründen

13.07.2015

Reiseveranstalter müssen hohe Anzahlungen begründen

Reiseveranstalter dürfen Anzahlungen von mehr als 20 Prozent des Reisepreises nur ausnahmsweise verlangen. Darauf weist die Fachzeitschrift «Monatsschrift für Deutsches Recht» (Ausgabe 8/2015) unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hin. ...weiterlesen
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