Nachrichten » Auto

29.09.2017

Mithaftung nach Unfall beim Kolonnenspringen

Kein Idealfahrer Es gibt immer Autofahrer, die es besonders eilig haben. Zu diesen gehören auch Kolonnenspringer. Also Autofahrer, die durch das Überholen einzelner Fahrzeuge schneller vorankommen wollen. Was sie wissen müssen: Kommt es zu einem Unfall, werden sie in Mithaftung genommen. München (dpa/tmn) - Wer sich in einer Fahrzeugkolonne durch Überholen weiter «vorarbeitet», gilt in der Rechtsprechung im Einzelfall nicht als Idealfahrer. Denn Kolonnenspringen sei zwar kein Verstoß, gehe aber mit einer Gefährdung einher. Kommt es zu einem Unfall, muss man unter Umständen mithaften. ...weiterlesen
Zurück zur letzten Seite

Nachrichten aus der Welt

BremenDelmenhorstOldenburgWilhelmshavenAmmerlandCloppenburgFrieslandKreis OldenburgKreis VechtaWesermarsch
PanoramaAutoReisenHaus / GartenComputerSportBildung / Beruf