Vierjahres-Frist
Ende 2017 läuft die von VW zugesicherte Gewährleistungsfri st aus. Aber wer die Gewährleistungsans prüche für sein mehr als zwei Jahre altes Auto behalten will, kann etwas dafür tun.
Leipzig (dpa/tmn) - Mit Blick auf die verpflichtenden Umrüstungen im VW-Abgasskandal sollten betroffene Kunden unter Umständen bis Jahresende aktiv werden, wenn ihr Auto älter als zwei Jahre ist. Denn dann läuft die von VW 2015 bis zum 31. Dezember 2017 verlängerte Gewährleistungsfri st aus. Darauf macht die Verbraucherzentral e Sachsen aufmerksam.
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