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Streit um Internet-Domains: BGH stärkt Namensinhabern den Rücken

18.08.2016

Streit um Internet-Domains: BGH stärkt Namensinhabern den Rücken

Wer Grit Lehmann heißt, hat auch ein Anrecht auf die Internetadresse «grit-lehmann.de» - das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Streit um die Domain klargestellt. ...weiterlesen
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