Streit um Internet-Domains: BGH stärkt Namensinhabern den Rücken
18.08.2016
Streit um Internet-Domains: BGH stärkt Namensinhabern den Rücken
Wer Grit Lehmann heißt, hat auch ein Anrecht auf die Internetadresse «grit-lehmann.de» - das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Streit um die Domain klargestellt. ...weiterlesen