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Airline muss im Zweifel Drittmaschine chartern

27.08.2015

Airline muss im Zweifel Drittmaschine chartern

Um eine Verspätung zu vermeiden, muss sich eine Airline im Zweifelsfall auch um eine gecharterte Drittmaschine bemühen. Denn erst wenn sie alle zumutbaren Maßnahmen ergreift, um eine Verzögerung zu vermeiden, ist sie von der Pflicht befreit, eine Entschädigung zu zahlen.  ...weiterlesen
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