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BGH: WLAN-Nutzer dürfen Werksschlüssel vertrauen

24.11.2016

BGH: WLAN-Nutzer dürfen Werksschlüssel vertrauen

Keine Änderungspflicht Für illegale Uploads von Filmen oder Musik ins Internet knöpfen sich Abmahnkanzleien oft den Anschlussinhaber vor - selbst wenn der nichts Unrechtes getan hat. Denn Privatleute haften auch für ein schlecht gesichertes WLAN. Sie müssen aber nicht für jede Lücke geradestehen. Karlsruhe (dpa) - Internetnutzer müssen ihr WLAN gegen Missbrauch durch Hacker schützen, haften aber nicht für jede Sicherheitslücke. ...weiterlesen
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