Umstrittene Lizenzgebühr
Presseverleger dürfen seit 2013 Geld verlangen, wenn Suchmaschinen ihre Artikel ausschnittsweise im Internet verbreiten. Die Details sind allerdings unklar. Das sieht auch das Verfassungsgericht so. Yahoo muss in der Sache aber zunächst die Fachgerichte bemühen.
Karlsruhe (dpa) - Das umstrittene Leistungsschutzrec ht für Presseverleger wird vorerst nicht durch das Bundesverfassungsg ericht überprüft: Eine Klage des Suchmaschinen-Betr eibers Yahoo wiesen die Karlsruher Richter als unzulässig ab.
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