Versicherungsregel n
Wer vor einer gebuchten Reise schwer erkrankt, hat Anspruch auf eine Kostenerstattung. Das gilt jedoch nicht, wenn der Tod des Partners die Pläne durcheinanderbring t. Das sollten die Urlauber im Hinterkopf haben.
München (dpa/tmn) - Der Partner stirbt, und eine geplante gemeinsame Reise wird aufgegeben: In diesem Fall drohen beim Reiserücktrit t hohe Stornokosten. Denn auch wenn die Trauer des Hinterbliebenen unbeschreiblich groß ist, gilt das rechtlich nicht als unerwartet schwere Erkrankung.
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