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Keine Sonderregelung: Kündigungsfrist bei Haushaltshilfen

01.08.2016

Keine Sonderregelung: Kündigungsfrist bei Haushaltshilfen

Die Kündigungsfrist richtet sich grundsätzlich nach der Länge des Arbeitsverhältniss es. Ab zwei Jahren verlängert sich die Kündigungsfrist bis hin zu einer siebenmonatigen Kündigungsfrist bei 20 Jahren Betriebszugehörigk eit. ...weiterlesen
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