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Sturz vom Stuhl: Veranstalter muss Schmerzensgeld zahlen

02.07.2015

Sturz vom Stuhl: Veranstalter muss Schmerzensgeld zahlen

Vor einer Animationsbühne im Hotel stürzt eine Urlauberin von einem unsicher aufgestellten Stuhl und verletzt sich: In diesem Fall muss der Reiseveranstalter ein Schmerzensgeld entrichten, entschied das Amtsgericht Hannover (Az.: 506 C 6988/13). ...weiterlesen
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