Sturz vom Stuhl: Veranstalter muss Schmerzensgeld zahlen
02.07.2015
Sturz vom Stuhl: Veranstalter muss Schmerzensgeld zahlen
Vor einer Animationsbühne im Hotel stürzt eine Urlauberin von einem unsicher aufgestellten Stuhl und verletzt sich: In diesem Fall muss der Reiseveranstalter ein Schmerzensgeld entrichten, entschied das Amtsgericht Hannover (Az.: 506 C 6988/13). ...weiterlesen