Wer betrunken auf Inlineskates unterwegs ist, kann nicht wegen einer Trunkenheitsfahrt belangt werden. Denn Inliner seien keine Fahrzeuge. Zu dieser Auffassung kam zumindest das Landgericht Landshut in einem Urteil (Az.: 6 Qs 281/15), auf das der ADAC hinweist.
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