Nachrichten » Auto

22.07.2016

Betrunken auf Inlinern: Keine Trunkenheitsfahrt

Wer betrunken auf Inlineskates unterwegs ist, kann nicht wegen einer Trunkenheitsfahrt belangt werden. Denn Inliner seien keine Fahrzeuge. Zu dieser Auffassung kam zumindest das Landgericht Landshut in einem Urteil (Az.: 6 Qs 281/15), auf das der ADAC hinweist. ...weiterlesen
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