Onlineshop muss bei Widerrufsbelehrung Kontaktdaten nennen
07.10.2015
Onlineshop muss bei Widerrufsbelehrung Kontaktdaten nennen
Onlineshops müssen Kunden ausdrücklich und vollständig über ihr Widerrufsrecht informieren. Dazu gehören auch die Kontaktdaten des Unternehmens, also zum Beispiel Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse. ...weiterlesen