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Onlineshop muss bei Widerrufsbelehrung Kontaktdaten nennen

07.10.2015

Onlineshop muss bei Widerrufsbelehrung Kontaktdaten nennen

Onlineshops müssen Kunden ausdrücklich und vollständig über ihr Widerrufsrecht informieren. Dazu gehören auch die Kontaktdaten des Unternehmens, also zum Beispiel Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse. ...weiterlesen
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