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Falsche Flugzeit vom Reiseleiter: Veranstalter haftet

06.08.2015

Falsche Flugzeit vom Reiseleiter: Veranstalter haftet

Ein örtlicher Reiseleiter nennt eine falsche Abflugzeit für den Rückflug, der Tourist muss deshalb auf eigene Kosten zurückfliegen. In einem solchen Fall haftet der Reiseveranstalter für den entstandenen Schaden. Das entschied das Landgericht Frankfurt am Main (Az.: 2-24 O 125/13). ...weiterlesen
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