Falsche Flugzeit vom Reiseleiter: Veranstalter haftet
06.08.2015
Falsche Flugzeit vom Reiseleiter: Veranstalter haftet
Ein örtlicher Reiseleiter nennt eine falsche Abflugzeit für den Rückflug, der Tourist muss deshalb auf eigene Kosten zurückfliegen. In einem solchen Fall haftet der Reiseveranstalter für den entstandenen Schaden. Das entschied das Landgericht Frankfurt am Main (Az.: 2-24 O 125/13). ...weiterlesen