Arbeitnehmer dürfen private Meinungen twittern und posten
05.08.2015
Arbeitnehmer dürfen private Meinungen twittern und posten
Was Arbeitnehmer auf Twitter, Facebook und Co. schreiben, ist ihre Privatsache. Auch zulässige politische Äußerungen in sozialen Netzwerken fallen unter das Recht auf freie Meinungsäußerung. Doch den Arbeitgeber darf das nicht ins schlechte Licht rücken. ...weiterlesen