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Arbeitnehmer dürfen private Meinungen twittern und posten

05.08.2015

Arbeitnehmer dürfen private Meinungen twittern und posten

Was Arbeitnehmer auf Twitter, Facebook und Co. schreiben, ist ihre Privatsache. Auch zulässige politische Äußerungen in sozialen Netzwerken fallen unter das Recht auf freie Meinungsäußerung. Doch den Arbeitgeber darf das nicht ins schlechte Licht rücken. ...weiterlesen
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