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BGH-Urteil: Nicht immer haftet der Anschlussinhaber

12.05.2016

BGH-Urteil: Nicht immer haftet der Anschlussinhaber

Wer WG-Bewohnern oder Gästen den Zugang zum Internet am eigenen PC erlaubt, muss nicht automatisch dafür haften, wenn diese illegal Filme, Spiele oder Musik hochladen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. ...weiterlesen
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