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22.02.2013

Gutachten hält Leistungsschutzrecht für verfassungswidrig

Ein vom Internetunternehme n Google in Auftrag gegebenes Gutachten bezeichnet das geplante Schutzrecht für Presseverlage als verfassungswidrig. Der Gesetzentwurf verletze die vom Grundgesetz garantierte Pressefreiheit, heißt es in den Ergebnissen des Gutachtens, die der dpa vorliegen. ...weiterlesen
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