Mangel im Flieger: Deutlich eingeschränkte Beinfreiheit
12.11.2015
Mangel im Flieger: Deutlich eingeschränkte Beinfreiheit
Besteht wegen eines übergewichtigen Mannes auf dem Vordersitz im Flugzeug weniger Beinfreiheit als normal, ist dies ein Mangel. Dem Passagier steht ein reduzierter Flugpreis zu. Das entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main. ...weiterlesen