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Mangel im Flieger: Deutlich eingeschränkte Beinfreiheit

12.11.2015

Mangel im Flieger: Deutlich eingeschränkte Beinfreiheit

Besteht wegen eines übergewichtigen Mannes auf dem Vordersitz im Flugzeug weniger Beinfreiheit als normal, ist dies ein Mangel. Dem Passagier steht ein reduzierter Flugpreis zu. Das entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main. ...weiterlesen
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