Sturz auf nasser Treppe: Veranstalter haftet nicht unbedingt
24.12.2015
Sturz auf nasser Treppe: Veranstalter haftet nicht unbedingt
Beim Sturz auf einer feuchten, aber dennoch rutschfesten und gut einsehbaren Hoteltreppe haftet der Veranstalter nicht für Schäden. Denn die Gefahr eines Sturzes ist in diesem Fall für einen normal aufmerksamen Urlauber erkennbar. ...weiterlesen