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Sturz auf nasser Treppe: Veranstalter haftet nicht unbedingt

24.12.2015

Sturz auf nasser Treppe: Veranstalter haftet nicht unbedingt

Beim Sturz auf einer feuchten, aber dennoch rutschfesten und gut einsehbaren Hoteltreppe haftet der Veranstalter nicht für Schäden. Denn die Gefahr eines Sturzes ist in diesem Fall für einen normal aufmerksamen Urlauber erkennbar. ...weiterlesen
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