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Twitter und Co.: Impressum bei beruflicher Nutzung Pflicht

08.05.2015

Twitter und Co.: Impressum bei beruflicher Nutzung Pflicht

Verwenden Nutzer ihre Profile in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Twitter zum Teil für berufliche Zwecke, ist ein Impressum erforderlich. «Andernfalls können Wettbewerber sie abmahnen», sagt Medienanwalt Thorsten Feldmann von der Kanzlei JBB Rechtsanwälte in Berlin. ...weiterlesen
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