Twitter und Co.: Impressum bei beruflicher Nutzung Pflicht
08.05.2015
Twitter und Co.: Impressum bei beruflicher Nutzung Pflicht
Verwenden Nutzer ihre Profile in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Twitter zum Teil für berufliche Zwecke, ist ein Impressum erforderlich. «Andernfalls können Wettbewerber sie abmahnen», sagt Medienanwalt Thorsten Feldmann von der Kanzlei JBB Rechtsanwälte in Berlin. ...weiterlesen