Testen von im Netz bestellter Elektronik ist erlaubt
01.04.2016
Testen von im Netz bestellter Elektronik ist erlaubt
Wer Smartphones und andere Unterhaltungselekt ronik im Netz bestellt, kann sie nach Erhalt testen - und bei Nichtgefallen zurückgeben. Darauf weist die Verbraucherzentral e Nordrhein-Westfale n hin. ...weiterlesen