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Testen von im Netz bestellter Elektronik ist erlaubt

01.04.2016

Testen von im Netz bestellter Elektronik ist erlaubt

Wer Smartphones und andere Unterhaltungselekt ronik im Netz bestellt, kann sie nach Erhalt testen - und bei Nichtgefallen zurückgeben. Darauf weist die Verbraucherzentral e Nordrhein-Westfale n hin. ...weiterlesen
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