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Flugannullierung: Gesamtzeit zählt für Entschädigung

24.09.2015

Flugannullierung: Gesamtzeit zählt für Entschädigung

Flugreisende haben bei einer Annullierung keinen Anspruch auf eine Entschädigung, wenn sie durch den Ersatzflug nicht mehr als drei Stunden Zeit verlieren. Herangezogen wird dafür aber nicht nur die reine Verspätungszeit am Zielort - sondern auch der Zeitpunkt des Abflugs. ...weiterlesen
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