Nachrichten » Reisen

23.07.2015

Bei Code-Share-Flügen haftet die ausführende Airline

Bei einer Verspätung ist nur die ausführende Fluggesellschaft zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet. Die Airline, die im sogenannten Code-Share-Verfahr en unter einer eigenen Flugnummer deren Dienste nur mitnutzt, muss hingegen nicht zahlen. ...weiterlesen
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