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Kreuzfahrt abgesagt: 50 Prozent Entschädigung

10.12.2015

Kreuzfahrt abgesagt: 50 Prozent Entschädigung

Ein Mann bucht zum 50. Geburtstag seiner Frau mit einem Jahr Vorlauf eine Kreuzfahrt, die relativ frühzeitig vor Reisebeginn von der Reederei abgesagt werden muss: In diesem Fall ist eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Reisepreises angemessen. ...weiterlesen
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