Erfurt - Manch ein Autofahrer kommt im Schilderwald immer wieder ins Grübeln, wo und ob das Parken erlaubt ist. Ein bekanntes Schild ist das Schild „Absolutes Halteverbot“. Steht es ohne weiteren Zusatz am Straßenrand, ist noch alles klar: Auf der Straßenseite wo es angebracht ist, ist das Halten verboten.

Doch wie verhält es sich, wenn das Verbotszeichen zusätzlich einen kleinen weißen Pfeil auf dem blauen Grund aufweist? Achmed Leser erinnert an das oft in Vergessenheit geratene Fahrschulwissen: „Der kleine weiße Pfeil weist auf Anfang und Ende einer Halteverbotsstrecke hin“, so der Experte vom TÜV Thüringen. „Zeigt der Pfeil zur Fahrbahn, signalisiert er den Beginn, zeigt er von der Fahrbahn weg, das Ende einer solchen Verbotsstrecke.“ Dazwischen ist das Halten also tabu.

Zusatzzeichen unterhalb des Schildes können weitere Einschränkungen oder Ausnahmen festlegen. Ein Haltverbotszeichen mit Pfeil in beide Richtungen signalisiert dem Betrachter, dass er sich gerade innerhalb einer Verbotsstrecke befindet.