Wilhelmshaven - Der Untreue-Prozess gegen Ex Oberbürgermeister Eberhard Menzel, Ex-Klinik-Geschäftsführer Jörg Brost sowie drei ehemalige Mitglieder des Klinik-Aufsichtsrates endet mit einer Einstellung des Verfahrens. Das bestätigte Torben Tölle, der Pressesprecher des Landgerichts Oldenburg, gegenüber der WZ. Menzel war vorgeworfen worden, dem Ex-Klinikchef bei dessen Abgang zu einer lukrativen Vorruhestandsregelung verholfen zu haben. Die Affäre wurde deshalb auch als „goldener Handschlag“ bezeichnet. Das Landgericht Oldenburg hatte 2019 beide wegen Untreue zu Haftstrafen von elf und 14 Monaten auf Bewährung verurteilt. Auch die drei ehemaligen Aufsichtsratsmitglieder Ursula Aljets, Christine Will und Joachim Ender wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) kippte das Urteil jedoch wegen mehrerer Mängel 2021 und verwies zurück an das Landgericht, wo das Verfahren nun eingestellt wurde. Alle Angeklagten hatten die Vorwürfe stets bestritten.

Insbesondere für die drei Ex-Aufsichtsratsmitglieder kann die Einstellung als Erfolg gewertet werden. Es sei kein pflichtwidriges Handeln festgestellt worden, sodass der Prozess mit großer Wahrscheinlichkeit ohnehin mit einem Freispruch für die drei Angeklagten ausgegangen wäre, sagte Tölle. Dass er nicht fortgesetzt wird, habe deshalb vor allem prozessökonomische Gründe, da eine längere Verfahrensdauer nur unnötige weitere Kosten verursacht hätte, für die am Ende der Steuerzahler aufgekommen wäre.

Bei Brost und Menzel sei die Chance für einen Freispruch nicht so eindeutig gewesen, obgleich die Hürden für eine Verurteilung nach der BGH-Entscheidung sehr hoch sind, so Tölle. Beide müssen deshalb für die Einstellung des Verfahrens jeweils 10 000 Euro zahlen. Bei Brost kommt die Hälfte der Summe der Krebshilfe zugute. Der Ex-Klinikchef hat diese Einigung inzwischen akzeptiert, bestätigte Tölle.

Auch Ex-OB Menzel werde diesem Weg zustimmen, wie er gegenüber der WZ ankündigte. Selbstverständlich sei er mit der Einstellung ohne Freispruch nicht zufrieden, habe aber auch aufgrund der langen Prozessdauer eingelenkt. „Wäre ich 20 bis 30 Jahre jünger, hätte ich das Verfahren fortgesetzt“, so der 78-Jährige.

Bei einer Wiederaufnahme hätten neue Studien und betriebswirtschaftliche Gutachten angefertigt werden müssen, was Prozesskosten und -dauer weiter in die Länge gezogen hätte. Die lange Verfahrensdauer und Belastung für die Angeklagten habe auch dazu geführt, dass das Gericht bereits im vergangenen Sommer eine Einstellung in Erwägung gezogen hatte.

Suntke Pendzich
Suntke Pendzich Redaktionsleitung, Wilhelmshavener Zeitung