Oldenburg - Die Amtszeit der aktuellen Schöffinnen und Schöffen sowie der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen endet am 31. Dezember 2023. Die Stadt Oldenburg sucht deshalb in diesem Jahr insgesamt 232 Frauen und Männer für das Schöffenamt sowie 114 Bewerberinnen und Bewerber für das Jugendschöffenamt, die am Amtsgericht beziehungsweise am Landgericht Oldenburg als ehrenamtliche Vertreterinnen oder Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen wollen. Deren Amtszeit beträgt fünf Jahre und dauert vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028.

Schöffen versteht man ehrenamtliche Richter, die regelmäßig – ohne über eine juristische Ausbildung zu verfügen – während der Hauptverhandlung ein Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie Berufsrichter innehaben. Die Beteiligung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern ist wichtiges Element des demokratischen Rechtsstaats.

Schöffin oder Schöffe kann werden, wer zwischen 25 und 69 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und den Wohnsitz in Oldenburg angemeldet hat. Jugendschöffinnen und Jugendschöffen müssen darüber hinaus nach § 35 des Jugendgerichtsgesetzes erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Die Bewerbungsfrist endet am 31. März 2023.

Bewerbungsformulare und Informationen zur Wahl gibt es auf der Homepage der Stadt Oldenburg unter dem Suchbegriff „Schöffenwahl“. Sie können aber auch telefonisch beim Service-Center der Stadt unter Tel. 0441/235-4444 angefordert werden.

Spezielle Fragen zum Schöffenamt beantwortet Petra Kühn vom Rechtsamt unter Tel. 0441/235-2380. Informationen zum Jugendschöffenamt gibt Tobias Scharpekant unter Tel. 0441/235-2678.