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nordwest-zeitung

Prozess in Oldenburg 22-Jähriger soll Großmutter mit Hammer getötet haben

Franz-Josef Höffmann
Der Angeklagte (rechts) aus Delmenhorst sitzt vor Prozessbeginn in einem Gerichtssaal im Landgericht Oldenburg neben seinem Anwalt Michael Rompf. Der Angeklagte soll an einer schweren psychischen Störung leiden und im August 2022 seine Großmutter getötet haben.

Der Angeklagte (rechts) aus Delmenhorst sitzt vor Prozessbeginn in einem Gerichtssaal im Landgericht Oldenburg neben seinem Anwalt Michael Rompf. Der Angeklagte soll an einer schweren psychischen Störung leiden und im August 2022 seine Großmutter getötet haben.

Hauke-Christian Dittrich (dpa)

Delmenhorst/Oldenburg - Die grauenvolle Tat hatte in der Bevölkerung für großes Aufsehen und Empörung gesorgt. Ein 22 Jahre alter Mann aus Delmenhorst soll am 7. August vorigen Jahres in Delmenhorst seine 80-jährige Großmutter mit zahlreichen Hammerschlägen auf den Kopf ermordet haben. Nach einem psychiatrischen Gutachten soll eine schwere psychische Erkrankung (Schizophrenie) des 22-Jährigen Hintergrund der unfassbaren Tat gewesen sein. Der Mann sei zur Tatzeit schuldunfähig gewesen.

In Psychiatrie untergebracht

Seit Dienstag muss sich der junge Delmenhorster nun in einem sogenannten Sicherungsverfahren wegen Mordes vor der Schwurgerichtskammer des Oldenburger Landgerichtes verantworten. Ein Sicherungsverfahren, in dem es nur Beschuldigte gibt, zielt in der Regel auf die zeitlich unbegrenzte Unterbringung einer beschuldigten Person in der geschlossenen Psychiatrie ab. Damit muss der 22-Jährige, der bereits vorläufig untergebracht ist, auch rechnen.

Über die genauen Hintergründe der Tat wird die Öffentlichkeit nichts erfahren. Diese wurde am Dienstag vom Verfahren bis zur Urteilsverkündung ausgeschlossen. Damit gab die Kammer unter Vorsitz von Richter Sebastian Bührmann dem Antrag der Verteidigung statt. Oberstaatsanwalt Thomas Sander hatte den Ausschluss der Öffentlichkeit noch verhindern wollen. Dann müsse quasi in jedem Sicherungsverfahren die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.

Streit an Tattag

Die Kammer blieb aber dabei. Im Verfahren werde in erster Linie die Krankheitsgeschichte des 22-Jährigen besprochen. Es gelte, die schutzwürdigen Interessen des Beschuldigten zu wahren und die seiner Familie. Einige Ermittlungsergebnisse indes sind bekannt. So soll es am Nachmittag des Tattages zu einem Streit zwischen dem 22-Jährigen und seiner Großmutter gekommen sein. Der 22-Jährige wohnte damals bei seiner Großmutter.

Der Streit, bei dem es sich um Geldforderungen gehandelt haben könnte, wurde aus dem Haus nach draußen in den Garten verlagert. Dort soll der 22-Jährige seine Großmutter zu Boden geschlagen, gewürgt und so lange mit einem Hammer auf den Kopf der betagten Dame eingeschlagen haben, bis der Tod eintrat. Nach der Tat hatte der 22-Jährige Verwandte angerufen und mitgeteilt, er habe die Großmutter getötet. Das Verfahren wird fortgesetzt.

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