Berlin - Ab dem 15. August müssen Verbraucher alle Abfälle, die Leuchten, Batterien, Elektromotoren oder andere elektrische Bauteile enthalten, an Wertstoffhöfe, große Elektrohändler oder die großen Onlinehändler zurückgeben. Neben Handys, Kühlschränken und TV-Geräten fallen damit künftig auch „smarte“ Kleidungsstücke – zum Beispiel blinkende Turnschuhe – oder beleuchtete Schränke unter die Regelung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG).

Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) begrüßt das, weil so Schadstoffemissionen reduziert würden und wichtige Rohstoffe nicht mehr für das Recycling verloren gingen. Neben Elektronikfachhändlern und dem Lebensmitteleinzelhandel müssten aber auch die Bekleidungs- und Möbelbranche ihre Waren zurücknehmen, fordert Nabu-Chef Leif Miller.