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Wilhelmshavener Ex-Ob Menzel Goldener Handschlag kommt vor Gericht

Wilhelmshaven - Seit 2012 wurde ermittelt, seit Dezember 2016 liegt die Anklageschrift im Landgericht – und jetzt steht fest, dass sich der ehemalige Wilhelmshavener Oberbürgermeister Eberhard Menzel (SPD) mit fünf Mitangeklagten wegen „Untreue in einem besonders schweren Fall“ vor Gericht verantworten muss.

Die 2. Große Strafkammer hat beschlossen, die Anklage in der Korruptionsaffäre um die Ruhestandsregelung für den früheren städtischen Krankenhaus-Geschäftsführer Jörg Brost zur Hauptverhandlung zuzulassen. Neben Menzel und dem Begünstigten Brost sollen sich vier Mitglieder städtischer Gremien verantworten, die an der Entscheidung über den „goldenen Handschlag“ an Brost beteiligt waren. Im Visier stehen der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung des damaligen Reinhard-Nieter-Krankenhauses.

18 000 Euro Rente

Brost war im Alter von 62 Jahren vorzeitig in den Ruhestand gegangen und hatte monatlich weiterhin 18 000 Euro aus der Kasse des defizitären Krankenhauses erhalten. Laut Anklage ist dadurch der Stadt ein „Vermögensverlust großen Ausmaßes“ entstanden. Die auf die Angeklagten bezogenen Einzelschäden bewegen sich zwischen 106 000 und 2,799 Millionen Euro.

Sollte es bei einer solchen Schadenshöhe zu Schuldsprüchen kommen, drohen mehrjährige Haftstrafen, die oberhalb einer möglichen Strafaussetzung zur Bewährung liegen können. Die Anklage spricht aufgrund der hohen Schadenssumme von einem „besonders schweren Fall“ der Untreue – ein Delikt, für das eine Höchststrafe von 10 Jahren Freiheitsstrafe vorgesehen ist.

Dabei trägt ein Oberbürgermeister höhere Verantwortung als normale Ratsmitglieder. Zu seinen Aufgaben als Chef der Kommunalverwaltung gehört es, Beschlüsse der städtischen Gremien rechtlich zu überprüfen. Dabei wird er im Zweifelsfall durch die Kommunalaufsicht des Landes unterstützt. In diesem Zusammenhang wird in der Anklage auch der Vorwurf des „Missbrauchs der Stellung als Amtsinhaber“ erhoben.


Weiteres Verfahren läuft

Bei den drei Untreue-Vorwürfen, die gegen den früheren Oberbürgermeister erhoben werden, geht es in einem Fall um „Untreue durch Unterlassen“. Gegen Brost werden fünf Einzelvorwürfe erhoben. Dabei geht es einmal um Untreue und viermal um Anstiftung zur Untreue. Gegen die vier weiteren Angeklagten aus verschiedenen städtischen Entscheidungsgremien gibt es jeweils einen Vorwurf.

In einem weiteren Fall im Zusammenhang mit dem jetzigen Klinikum Wilhelmshaven dauern die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft an. Hier geht es um mehrere Untreuevorwürfe im Zuge der Übernahme des katholischen St.-Willehad-Hospitals durch das städtische Krankenhaus. Im Zentrum des Ermittlungsverfahrens stehen der jetzige Oberbürgermeister Andreas Wagner (CDU), zwei leitende Mitarbeiter der Sparkasse Wilhelmshaven und Mitglieder verschiedener städtischer Gremien.

Die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Oldenburg prüft unter anderem, ob das Gebot der Wirtschaftlichkeit beachtet worden ist. Außerdem geht es um den Verzicht der Sparkasse Wilhelmshaven auf eine Kreditrückzahlung in Höhe von 6,25 Millionen Euro. Die Staatsanwaltschaft hält nach eigenen Angaben einen Gesamtschaden im zweistelligen Millionenbereich für möglich.

Jürgen Westerhoff
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