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Alternative zu Photovoltaik? Kleinwindkraftanlagen auf Hausdächern – Stadt Norden hat Bedenken

Erneuerbare Energien: Sind sogenannte Kleinwindkraftanlagen eigentlich im Stadtgebiet von Norden erlaubt? Und welche Vorgaben gilt es dabei einzuhalten?

Erneuerbare Energien: Sind sogenannte Kleinwindkraftanlagen eigentlich im Stadtgebiet von Norden erlaubt? Und welche Vorgaben gilt es dabei einzuhalten?

dpa

Norden - Regenerative Energien im Eigenheim – wie sieht hier der nächste Schritt aus? Während in den vergangenen zwei Jahren vielerorts in Ostfriesland Förderangebote für sogenannte Balkonkraftwerke umgesetzt wurden oder noch werden, steckt das Thema Kleinwindkraftanlagen noch in den Kinderschuhen. Nicht zuletzt auch, weil im Gegensatz zu Photovoltaik, die sich relativ problemlos nachrüsten lässt, eine Reihe von Immissionsschutzbedenken ausgeräumt werden müssen, bevor ein kleines Windrad auf Nachbars Haus installiert werden darf. Grundsätzlich geht das aber, wie die Stadt Norden erklärte.

Bedenken aufgrund Lärm und Schattenwurf

Genehmigungsfrei?

Das Land Niedersachsen hat zum 1. Januar dieses Jahres Windkraftanlagen in Gewerbegebieten und im Außenbereich als sogenannte verfahrensfreie Bauvorhaben eingeordnet.

Trotzdem gelten maximal erlaubte Höhen: zwei Meter Gesamthöhe, gemessen ab dem Schnittpunkt der Windenergieanlage mit der Außenfläche der baulichen Anlage, sowie 15 Meter, gemessen ab der Geländeoberfläche, außer an oder in der Nähe von Kultur- und Naturdenkmalen.

Auf Anfrage erklärte das Bauamt in Norden, dass die Sachlage komplex sei und im Bauausschuss erklärt werde.

Anlass ist ein Antrag der Ratsfraktion von Bündnis 90/Grüne im Bauausschuss am Dienstag. Dieser soll eine Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Norden erreichen, damit auch kleine Windkraftanlagen im Ort künftig erlaubt sind. Laut Verwaltung ist das aber bereits der Fall, denn die Größe der jeweiligen Anlage werde bei Verboten bereits berücksichtigt – lediglich im Außenbereich, mit Ausnahme von Konzentrationsflächen und landwirtschaftlichen Betrieben, sei so etwas generell nicht erlaubt. Eine Baugenehmigung ist in jedem Fall erforderlich, heißt es weiter.

Aber: „Man geht davon aus, dass auch bei objektiver Einhaltung der vorgeschriebenen Immissionswerte das subjektive Empfinden einer Beeinträchtigung zu vermehrten Nachbarbeschwerden führen wird. Neben den Kosten für Antragstellung und den hierzu erforderlichen kostenträchtigen Gutachten ist mit im Verhältnis hoher Anschaffungs- und Wartungskosten zu rechnen“, so die Antwort aus dem Rathaus. Demnach muss jede Anlage von der Immissionsschutzbehörde des Landkreises Aurich abgenickt werden.

Anträge gab es in Norden bereits.

Im direkten Vergleich sei Photovoltaik daher im Stadtgebiet ratsamer, lautet die Empfehlung. Das ist auch die derzeitige Einschätzung der Klimaschutzbeauftragten Irma Kracke. „Es gab bereits Anfragen für solche Anlagen in Norden, die im Bauamt geklärt werden müssen.“ Verkompliziert wird die Angelegenheit dadurch, dass – bisher – jedes Bundesland andere Regeln hat, was einem breiten Interesse an Kleinwindkraftanlagen noch um Weg steht, wie Kracke erklärte. Und: „Ich habe so eine Anlage schon live erlebt – da hat man eine Geräuschquelle. Das ist vielen glaube ich nicht wirklich bewusst.“ Bevor sich eine Idealvorstellung von kombinierter Solar- und Windkraft auf, beziehungsweise am, eigenen Haus umsetzen lässt, brauche des deshalb neben einfacheren Vorgaben auch technische Weiterentwicklungen. Anders als bei reiner Photovoltaik: Das Förderprogramm der Stadt Norden für Balkonkraftwerke läuft noch – für rund 100 Anträge sind noch Finanzmittel da, wie Kracke erklärte. Alle nötigen Informationen finden Interessierte hier online auf der Webseite der Stadt Norden.

Arne Haschen
Arne Haschen Digitalteam Wesermarsch
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