Westerstede - In Westerstede wird die Abwassergebühr nach der Abwassermenge festgesetzt, die in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet werden. Dazu zählen auch aus privaten Wasserversorgungsanlagen gewonnene Wassermengen (aus Regenwasserzisternen oder auch Trinkwasserbrunnen), die dann über Waschmaschinen oder Toilettenanlagen in die Kanalisation gelangen. Grundstückseigentümer in Westerstede, die Anlagen auf ihren Grundstücken vorhalten, die die Festsetzung der Abwassergebühr beeinflussen könnten, müssen diese melden. Das gilt auch, wenn die Anlagen verändert oder beseitigt werden. Infos im Bürgerbüro, t  0 44 88/5 51 04.