Wilhelmshaven - Nach mehr als zwei Monaten Diskussion um die Amtsführung des Wilhelmshavener Oberbürgermeisters Andreas Wagner (49, CDU) ist es Mitgliedern des Stadtrats noch immer nicht gelungen, sich durch Akteneinsicht mehr Klarheit in der öffentlichen Auseinandersetzung zu verschaffen.

Nun soll sich der Wilhelmshavener Rat in seiner April-Sitzung erneut mit dem Thema befassen.

Die Leiterin des Wilhelmshavener Rechtsamtes hatte einen entsprechenden Antrag von Ratsmitgliedern zurückgewiesen, weil es dabei um disziplinarrechtliche Fragen des Oberbürgermeisters gehe. Diese Auskünfte könne nur der Rat der Stadt in seiner Eigenschaft als Dienstvorgesetzter des Oberbürgermeisters mehrheitlich beantragen.

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Die Mitglieder der Gruppe „Grün-Unabhängig-Sozial“ (GUS) wollten mit der Akteneinsicht die offenen Fragen im Zusammenhang mit dem Urlaub des Oberbürgermeisters, der Krankmeldungen und der Fahrtenbuchführung klären.

Parallel dazu werden derzeit die dienstlichen Ausgaben des Oberbürgermeisters vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt geprüft. Im Kern geht es dabei um kritische Fragen zur Abwesenheit Wagners sowie zu Reisekostenabrechnungen, zum Kilometergeld und zur Nutzung spezieller kostenpflichtiger Internetangebote.

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Wagner hat mehrfach alle Vorwürfe als eine von Neid und Missgunst getragene Hetzkampagne zurückgewiesen und angekündigt, dass er im nächsten Jahr nicht mehr zur Wiederwahl antreten werde.

In einer Sondersitzung des Rates hatte er anhand von veröffentlichten Zeitungsberichten versucht darzulegen, dass die kritischen Fragen zu seiner An- und Abwesenheit im Rathaus ohne Grundlage seien.

In den Ratsfraktionen von SPD, GUS und FDP herrscht inzwischen Verwunderung, dass in der Verwaltung offenbar immer noch gemauert werde. Die Folge sei eine weitere zeitliche Verzögerung einer Angelegenheit, die eigentlich in kürzester Zeit hätte geklärt werden können.

Ungemach droht dem Verwaltungschef auch in einer weiteren Frage. Mehrere Ratsmitglieder erwägen derzeit eine Strafanzeige wegen Amtspflichtverletzung gegen Wagner. Dabei geht es um drei Millionen Euro Vergnügungssteuer, die im Laufe mehrerer Jahre von der Stadtverwaltung nicht eingezogen wurde.

Für den betroffenen Teil der Verwaltung trägt Wagner nicht nur als Oberbürgermeister die allgemeine Verantwortung, sondern übt in Personalunion auch noch die Ämter des zuständigen Dezernenten und des entsprechenden Referatsleiters aus.

Jürgen Westerhoff