Frankfurt - Borussia Dortmund ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes zu einem Zuschauer-Ausschluss auf Bewährung und einer Geldstrafe von 95 000 Euro verurteilt worden. Sollten sich Dortmunder Fans innerhalb einer Bewährungszeit bis zum 31. Mai 2018 erneut „erhebliche Vorfälle“ leisten, müsste der BVB bei einem Bundesliga-Auswärtsspiel ohne mitgereiste Fans antreten. BVB-Fans hatten im Finale (in Berlin) und im Halbfinale des DFB-Pokals (in München) Pyrotechnik gezündet. Vor dem Ligaspiel am 8. April in München war es außerdem zu Zwischenfällen mit BVB-Anhängern im Einlassbereich des Stadions gekommen.