Stuttgart/Berlin - Einen Mobilfunkvertrag kann man ganz einfach und rechtssicher auch per E-Mail kündigen. Irgendwelche zusätzlichen Bestätigungsvorgänge sind dabei nicht notwendig, auch wenn ein Anbieter versucht, dies Kundinnen oder Kunden einzureden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hin.

Einen besonders dreisten Fall, in dem ein Mobilfunkanbieter mit irreführenden Aussagen versucht hatte, einen Kunden über die Wirksamkeit seiner Kündigung zu täuschen, hätten die Verbraucherschützer kürzlich vor Gericht gebracht – und recht bekommen.

Das Landgericht Berlin stufte das Verhalten des Mobilfunkanbieters als rechtswidrig ein und verurteilte das Unternehmen dazu, derartiges Geschäftsverhalten künftig zu unterlassen (Az.: 97 O 99/21).