Oldenburg/Vechta - Im Prozess vor dem Oldenburger Landgericht gegen die beiden 29 und 41 Jahre alten Männer aus Vechta und Goldenstedt, die einer international agierenden Drogenbande geholfen hatten, als Flugkuriere insgesamt rund 50 Kilogramm Kokain aus Brasilien, Malaysia und Dubai zu schmuggeln, ist der jüngere der beiden Angeklagten zu einer Gesamt-Gefängnisstrafe von fünf Jahren und sieben Monaten verurteilt worden. Der 41-Jährige muss für vier Jahre hinter Gitter.

Im Urteil des 29-Jährigen ist eine frühere Strafe wegen versuchten Mordes enthalten: Viereinhalb Jahre Gefängnis. Wegen der Beihilfe zum Drogenschmuggel ist er nur gering bestraft worden. Das ist dem Umstand geschuldet, dass dem 29-Jährigen die Kronzeugenregelung zugute kam.

Wie berichtet, hatte er sich in einem Gespräch mit der Vechtaer Polizei verplappert und sofort nach einer Strafmilderung gefragt, als er scherzhaft auf das Treiben von sogenannten Flugkurieren angesprochen worden war.

Der 29-Jährige hatte dann alles verraten, was ihm nun zugute kam. Ohne seine Angaben wäre der Drogenschmuggel nie aufgedeckt worden, hieß es. Der 29-Jährige wurde als „sorglos“ beschrieben. Dazu passte das Verplappern gegenüber der Polizei und auch der Umstand, dass er sorglos nach Malaysia flog und in einem präparierten Koffer das Rauschgift holte. Wäre er in Malaysia mit den Drogen geschnappt worden, hätte ihn das wohl sein Leben gekostet. In Malaysia soll auf Drogenschmuggel die Todesstrafe stehen.

Auch der versuchte Mord, den der 29-Jährige begangen hatte, trug Züge der Sorglosigkeit und der Gleichgültigkeit. Mit einem Bekannten aus Bremen hatte er sich überworfen. Nachts schlich er sich dann an das Bett des schlafenden Bekannten, verharrte dort zehn Minuten lang, übergoss das Bett dann mit Benzin und zündet es an. Die anschließende Explosion hatte das gesamte Haus zerstört, der Bekannte und der Angeklagte selbst blieben aber unverletzt.