Friesoythe/Bösel - Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Die Stadt Friesoythe und die Gemeinde Bösel suchen interessierte Bürgerinnen und Bürger, die am Amtsgericht Cloppenburg und am Landgericht Oldenburg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen möchten. Die jeweiligen Räte der Kommunen erstellen eine Vorschlagsliste mit geeigneten Personen, aus welcher der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und
Ersatzschöffen wählen wird. Daneben sind dem Landkreis Cloppenburg geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl der Jugendschöffen zu benennen. In Bösel werden fünf Männer und Frauen gesucht. Für die Stadt Friesoythe werden insgesamt 14 Personen sowie weitere acht Personen als Jugendschöffen gesucht. So heißt es in den Mitteilungen aus den Rathäusern.
Voraussetzungen
Für dieses Ehrenamt können sich Personen bewerben, die innerhalb der jeweiligen Kommune wohnen und am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und nicht in Vermögensverfall (ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse) geraten sind.
Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (wie Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Personen, die sich als Jugendschöffin oder Jugendschöffe bewerben, sollen zusätzlich erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein, heißt es.
Soziale Kompetenz
Schöffen sollten zudem über soziale Kompetenz verfügen. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils. Schöffen müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt und wirken bei der Urteils- und Strafmaßfindung mit.
Interessenten, die in der Gemeinde Bösel leben, können sich mit dem vorgeschriebenen Bewerbungsformular bis zum 3. März 2023 bei der Gemeinde Bösel schriftlich oder unter gemeinde@boesel.de per E-Mail bewerben. Ein Bewerbungsformular kann auf der Seite der Gemeinde Bösel www.boesel.de heruntergeladen werden.
Wer aus der Stadt Friesoythe Interesse hat, als Schöffin oder Schöffe für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 eingesetzt zu werden, kann sich bis zum 14. Februar 2023 schriftlich bei der Stadt Friesoythe, Bereich 32 - Ordnung bewerben.
Die dafür benötigten Bewerbungsformulare können von der Internetseite der Stadt unter www.friesoythe.de heruntergeladen werden. Nähere Informationen gibt es im Rathaus unter der Telefonnummer 04491/9293106.
Weitere Informationen über das Ehrenamt gibt es im Internet unter www.schoeffenwahl.de.