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Kernenergie Strahlender Müll in Käseburg

Brake - Auf der Deponie in Käseburg lagerten im Jahr 2011 bereits 18 Tonnen an freigemessenem Müll aus Atomanlagen (die NWZ berichtete). Das geht aus der Antwort des damaligen niedersächsischen Umweltministers Hans-Heinrich Sander hervor, die der Nordwest-Zeitung vorliegt. Der Abgeordnete Kurt Herzog (Linke) hatte im März 2011 eine kleine Anfrage im niedersächsischen Landtag gestellt, die das Ministerium im Juni desselben Jahres beantwortete.

Freigabe geregelt

Wie aus der Antwort hervorgeht, hatte unter anderem der Betreiber des Kernkraftwerks Unterweser (KKU) einen Antrag zur Freigabe nach der Strahlenschutzverordnung gestellt. Auch andere Betreiber von Atommeilern in Niedersachsen mit Anlagen in Grohnde, Emsland, Lingen und Stade hatten in Niedersachsen Anträge zur Freigabe ihres Mülls eingereicht. Wie das Umweltministerium mitteilte, wurden keine radioaktiven Abfälle entsorgt.

Mehrere Deponien

Die zur Beseitigung freigegebenen Stoffe seien auch auf der Deponie Currenta in Dormagen (30 Tonnen), bei der Firma Tönsmeyer in Hameln (1 Tonne), auf der Bauschuttdeponie Müller in Helpensen (1 Tonne), auf der Deponie Venneberg in Lingen (5 Tonnen) und auf der Deponie Hillern in Soltau-Fallingbostel (96 Tonnen) entsorgt worden.

Weiter heißt es, dass die Stoffe nicht mehr der Überwachung der Strahlenschutzverordnung unterliegen, wenn die Bedingungen der Freigabe erfüllt sind. Die Anforderungen dafür seien in der Strahlenschutzverordnung geregelt. Die zuständige Behörde erteile auf Antrag schriftlich die Freigabe, wenn für Einzelpersonen der Bevölkerung nur eine effektive Dosis im Bereich von 10 Mikrosievert im Kalenderjahr auftreten kann. Diese Dosis liege weit unterhalb der Dosen durch natürliche Exposition und unterhalb der Expositionen, die zeitweise im Alltag auftreten würden.

Keine Kenntnis

Dem Landkreis Wesermarsch ist auf Anfrage der NWZ „die Deponierung von Stoffen aus dem KKU im Jahr 2011 nicht bekannt“. Es sei zu berücksichtigen, dass das gesamte Freimessverfahren nach Strahlenschutzverordnung in der Zuständigkeit des Umweltministeriums liege, heißt es in der Mitteilung vom Freitag. Wie Landkreis-Pressesprecher Matthias Sturm mitteilt, sei das Gewerbeaufsichtsamt die Aufsichtsbehörde für die Deponie. „Auch als Betreiber der Deponie erhält der Landkreis und somit die Kreisverwaltung nicht automatisch Kenntnis über sämtliche eingebrachten Stoffe.“ Dieses gelte auch etwa für andere besondere Abfallstoffe, für welche die Deponie zugelassen sei. Es sei hierbei auch zu berücksichtigen, dass es sich bei den freigemessenen Stoffen um keine Stoffe mehr handelte, die dem Strahlenrecht unterlägen.


Gesonderter Antrag

Zuletzt auch im Kreistag habe die Verwaltung darauf hingewiesen, dass die Frage der Verbringung freigemessenen Abfalls aus dem Rückbau des KKU auf die Deponie in Brake-Käseburg nicht Gegenstand des Rückbaugenehmigungsbescheides an den Betreiber Preussen Elektra sei. Dies werde durch gesonderten Antrag mit gesonderter Entscheidung rechtlich zu regeln sein, so der Landkreis.

Ulrich Schlüter
Ulrich Schlüter Redaktion Brake
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