Braunschweig - Aus eins macht vier – zur besseren Orientierung für Rettungskräfte darf in Braunschweig eine Adresse in vier verschiedene Anschriften geändert werden. Der frühere Grundstückseigentümer des Eckhauses scheiterte am Freitag mit seiner Klage dagegen am Verwaltungsgericht. Richter Stephan Struß folgte der Argumentation der Stadt, die vor allem im Notfall schnellere Hilfe ermöglichen will. Der Kläger hat das Haus zwar mittlerweile verkauft, bestand wegen entstandener Kosten aber auf die Fortführung des Verfahrens. Eingereicht hatte er die Klage vor mehr als zwei Jahren.

„Ein klassischer Fall für ein Verwaltungsgericht“, sagte Struß zu Verhandlungsbeginn mit einem Lächeln im Gesicht und versammelte die Streitparteien um einen Lageplan. Mit neuen Nummern will die Stadt mehr Klarheit für Rettungskräfte im Notfall schaffen. Deshalb sollen Doppelnummerierungen entfernt werden, wenn sie aufgefallen sind. Die Sicherheit spiele dabei die oberste Rolle, argumentierte der Vertreter der Stadt. Bei zuletzt fast 30 000 Notfalleinsätzen jährlich allein im Stadtgebiet könnten wenige gewonnene Sekunden überlebenswichtig sein.

Kosten für Adressänderungen auf Personal- und Anwohnerparkausweisen sowie Fahrzeugpapieren übernehme die Stadt. Auch die Fortführung diverser öffentlicher Register werde gezahlt. Darüber hinaus entstehende Kosten müssten aber die Betroffenen selbst tragen. Genau auf diese Kosten, etwa für Werbemittel oder Visitenkarten, verwies aber der Anwalt des Klägers. Seinem Mandanten gehe es dabei nicht nur um die eigenen Kosten, sondern er fühle sich auch den Mietern und Ladenbetreibern noch verpflichtet. An dem Eckhaus gibt es drei Zugänge zu Geschäften und einen für die bis zu zehn Mieter drüber.

Das Argument, zusätzlichen Aufwand bei Navigationsgeräten zu verursachen, entkräftete der Vertreter der Stadt. Hersteller würden umgehend über Neuerungen informiert. Wann Kunden entsprechende Updates ziehen, könne man nicht beeinflussen.

Auch das Gericht kam zu der Auffassung, dass die Sicherheit im Notfall überwiegt. Demnach dürfen aus einer sogenannten Doppelhausnummer mit Bindestrich zwei einzelne Hausnummern werden. Da das Eckgebäude zudem zwei Eingänge an der anderen Straßenseite hat, darf die Stadt dort auch zwei neue Nummern mit dem neuen Straßennamen vergeben.