Berlin - Die gute Nachricht für Arbeitnehmer gleich vorweg: „Gestohlene“ Feiertage gibt es 2018 nicht. Alle bundesweiten Feiertage fallen in die Woche und nicht auf Samstag oder Sonntag. Allerdings liegen sie meistens auch mitten in der Woche. Wer ein extralanges Wochenende herausschlagen will, muss also zusätzliche Urlaubstage opfern und sich eventuell mit Kollegen arrangieren.

Grundsätzlich gilt: Es gibt reichlich Gelegenheit für Kurzurlaube und längere freie Wochenenden.

Ein besonderer Blick könnte schon jetzt auf das Jahresende lohnen: Dort lauern Doppelschläge von besonders langen Wochenenden mit Weihnachten und Silvester.

Das wird 2018 allerdings in einigen Fällen besonders knifflig, denn Heiligabend ist ein Montag. Zwischen dem vierten Adventswochenende und den zwei freien Feiertagen steht damit theoretisch ein Arbeitstag.

„Heiligabend ist ein ganz normaler Arbeitstag“, sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wer nicht arbeiten will, muss also Urlaub nehmen – und sich eventuell wie an anderen Brückentagen mit Kollegen um den freien Tag streiten. Allerdings gibt es auch viele Betriebe, die ihren Angestellten an diesem Tag grundsätzlich frei geben, erklärt Bredereck. Das geht etwa per Tarifvertrag oder über eine Betriebsvereinbarung. Zuweilen muss ein halber oder ganzer freier Tag genommen werden.