Frankfurt - Arbeitnehmer haben ein Recht auf Tageslicht. Darauf weist die Zeitschrift „Gute Arbeit“ hin. Der Arbeitgeber muss deshalb dafür sorgen, dass es rund um alle ständigen Arbeitsplätze genug Oberlichter oder Fenster gibt. Letztere sind in der Regel die bessere Lösung, weil sie auch für die ebenfalls vorgeschriebene Sichtverbindung nach außen sorgen.

Ein paar Ausnahmen kennt die Tageslicht-Vorschrift allerdings – Arbeitsplätze nämlich, an denen Fenster oder Oberlichter baulich nicht möglich sind. Hier muss man zumindest für ausreichend künstliches Licht sorgen.