Luxemburg - Die Vorgabe einer einheitlichen Mindestgröße für männliche und weibliche Polizisten ist aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs diskriminierend und nur unter sehr strengen Voraussetzungen zulässig. Das Urteil fällte der EuGH am Mittwoch zu einem Fall aus Griechenland. Die geforderte Mindestgröße für Polizisten ist auch in Deutschland immer wieder Anlass für Streit und Prozesse.

In dem vom EuGH behandelten Rechtsstreit geht es um eine Polizeianwärterin in Griechenland, die an der Vorgabe einer Mindestgröße von 1,70 Metern für alle Beamten scheiterte. Sie klagte gegen die Ablehnung und argumentierte, die Vorschrift diskriminiere Frauen, weil diese von Natur aus oft kleiner seien als Männer. Das sah der EuGH genauso. Es handele sich um eine „mittelbare Diskriminierung“, da sie viel mehr Frauen als Männer benachteilige, erklärten die Richter. Die Mittel, um eine funktionierende Polizei zu erreichen, müssten angemessen und erforderlich sein (Rechtssache C-409/16).