Goslar - Immer wieder verursachen sogenannte Autobumser vorsätzlich Kollisionen. Anschließend kassieren sie reichlich Geld, obwohl die Fahrzeuge allenfalls notdürftig repariert wurden. Erleichtert wird die Betrugsmasche durch die sogenannte fiktive Schadensregulierung.

Wer einen fremdverschuldeten Unfallschaden am Auto hat, braucht nur einen Kostenvoranschlag oder ein Sachverständigengutachten zur Schadenshöhe und kann sich den Betrag von der Versicherung auszahlen lassen. Ob und wie das Fahrzeug repariert wird, darf der Autohalter selbst entscheiden. Beim diesjährigen Verkehrsgerichtstag (VGT) in Goslar (29. bis 31. Januar) wird darüber diskutiert, ob die fiktive Schadensregulierung zu ungerechtfertigter Bereicherung führt und ob deshalb Gesetzesänderungen erforderlich sind.

Nach Angaben des Gesamtverbands der Versicherer (GDV) gibt es bundesweit pro Jahr etwa vier Millionen Kfz-Haftpflichtschäden. „Etwa 35 bis 40 Prozent davon werden fiktiv abgerechnet“, sagt ein Sprecher. Das geht zwar meistens mit rechten Dingen zu – aber eben nicht immer. Die fiktive Schadensabrechnung begünstige Betrüger, meint der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Michael Mertens. Die Strategie sei einfach: „Zunächst sorgen sie absichtlich dafür, dass es zu einem Unfall kommt, bei dem das eigene Fahrzeug beschädigt wird.“ Anschließend verlangen die Betrüger dann die Schadensregulierung auf Basis der fiktiven Wiederherstellungskosten.

Die Abschaffung der fiktiven Schadensregulierung lehnen viele Experten trotzdem ab. Geschädigte dürften in ihrer Dispositionsfreiheit nicht eingeschränkt werden, sagt zum Beispiel ein Sprecher des ADAC.

Fazit der Verkehrsrechtsexpertin des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Nicola Meier-van Laak: „Die fiktive Abrechnung ist nicht das Problem. Das Problem ist, dass Betrüger betrügen.