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In Ganderkesee von der Polizei gestellt Bewährungsversager aus Delmenhorst muss für Monate in Haft

Franz-Josef Höffmann
Eine Autofahrt nach Ganderkesee hätte ein 39-Jähriger besser nicht unternehmen sollen. Bei einer Polizeikontrolle wurde der vorbestrafte Delmenhorster erwischt. Warum er jetzt in Haft muss (Symbolbild).

Eine Autofahrt nach Ganderkesee hätte ein 39-Jähriger besser nicht unternehmen sollen. Bei einer Polizeikontrolle wurde der vorbestrafte Delmenhorster erwischt. Warum er jetzt in Haft muss (Symbolbild).

dpa/Archiv

Ganderkesee/Oldenburg/Delmenhorst - Der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis klingt im ersten Zugriff noch vergleichsweise harmlos. Kritisch wird es aber dann, wenn man das häufiger macht. Das musste am Donnerstag ein 39 Jahre alter Mann aus Delmenhorst erkennen. Er muss nun nämlich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis für drei Monate ins Gefängnis.

Ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichtes in Delmenhorst hat das Oldenburger Landgericht am Donnerstag in zweiter Instanz bestätigt. Die Berufung des Angeklagten gegen das Delmenhorster Urteil wurde verworfen.

Einschlägig vorbestraft

Das Problem in dem Verfahren war der Umstand, dass der 39-Jährige mehrfach einschlägig vorbestraft ist. Nur fünf Monate nach der vorletzten Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis war der Angeklagte wieder in sein Auto gestiegen, um einen Ausflug nach Ganderkesee zu unternehmen. In Ganderkesee war er dann von der Polizei angehalten und kontrolliert worden.

Als Grund für die erneute Fahrt ohne Führerschein gab der Angeklagte an, sich zuvor mit seiner Lebensgefährtin und seinem Vater gestritten zu haben. „Ich musste einfach mal raus“, so der Angeklagte. Bei der anschließenden Fahrt stand der 39-Jährige auch noch unter Drogeneinfluss. Das alles sprach nicht für ihn. Noch schlimmer: Zum Zeitpunkt der neuen Fahrt stand der Angeklagte bereits unter zweifacher Bewährung.

Keine Bewährung mehr

Bisher war der 39-Jährige nur zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Das ist nun vorbei. Eine weitere Bewährungsstrafe sei der Öffentlichkeit nicht mehr zu erklären, sagte gestern der Vorsitzende Richter Frederik Franz in Oldenburg.

Die Kammer hatte auch nichts in der Hand, was sicher gewährleisten würde, dass der Angeklagte ab nun nie mehr ohne Fahrerlaubnis Auto fährt. Auch mit den Drogen scheint der Angeklagte noch nicht im Reinen zu sein.

Zwar will er alsbald eine Drogentherapie machen, konsumiert aber immer noch gelegentlich Marihuana.

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