Karlsruhe - Mehr als ein Dutzend Verhandlungstage für nichts und wieder nichts: In Kassel muss ein langwieriger Strafprozess von vorn beginnen, weil ein Schöffe bei der Verlesung der Anklage geschlafen hat. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob das Landgerichts-Urteil mit sämtlichen Feststellungen auf. Das Landgericht Kassel hatte einen Mann 2019 wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Beim Prozessauftakt drei Monate zuvor hatte der Schöffe laut BGH-Beschluss „über einen nicht unerheblichen Zeitraum fest geschlafen“. Trotzdem wurde die Verlesung der Anklageschrift ohne Wiederholung fortgesetzt. Damit war die Kammer bei einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung nicht vorschriftsmäßig besetzt – ein absoluter Revisionsgrund.